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Vergütung für Solarstrom ab 1. April 2012

Vergütung für Einspeisung

Ab dem 1. Mai 2013 gilt eine monatliche Basisdegression von 1,8 %, d.h. die Vergütungen verringern sich monatlich um diesen Prozentsatz gegenüber den Vergütungssätzen des vorangegangenen Monats.

Inbetriebnahme ab 1. Mai '13 1. Juni '13 1. Juli '13
Solarstromanlagen bis einschließlich 10 kWp 15,63 ct/kWh 15,35 ct/kWh 15,07 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 10 kWp - 40 kWp 14,83 ct/kWh 14,56 ct/kWh 14,30 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 40 kWp - 1000 kWp 13,23 ct/kWh 12,99 ct/kWh 12,75 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 1000 kWp - 10 MWp 10,82 ct/kWh 10,63 ct/kWh 10,44 ct/kWh

Hier die vorherigen EEG-Vergütungssätze:

Inbetriebnahme ab 1. Februar '13 1. März '13 1. April '13
Solarstromanlagen bis einschließlich 10 kWp 16,64 ct/kWh 16,28 ct/kWh 15,92 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 10 kWp - 40 kWp 15,79 ct/kWh 15,44 ct/kWh 15,10 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 40 kWp - 1000 kWp 14,08 ct/kWh 13,77 ct/kWh 13,47 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 1000 kWp - 10 MWp 11,52 ct/kWh 11,27 ct/kWh 11,02 ct/kWh
Inbetriebnahme ab 1. November '12 1. Dezember '12 1. Januar '13
Solarstromanlagen bis einschließlich 10 kWp 17,90 ct/kWh 17,45 ct/kWh 17,02 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 10 kWp - 40 kWp 16,98 ct/kWh 16,56 ct/kWh 16,14 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 40 kWp - 1000 kWp 15,15 ct/kWh 14,77 ct/kWh 14,40 ct/kWh
Solarstromanlagen größer 1000 kWp - 10 MWp 12,39 ct/kWh 12,08 ct/kWh 11,78 ct/kWh

Und die "alten" Zahlen:

1. Apr '12 1. Mai '12 1. Jun '12 1. Jul '12 1. Aug '12 1. Sep '12 1. Okt '12
19,50 ct/kWh 19,31 ct/kWh 19,11 ct/kWh 18,92 ct/kWh 18,73 ct/kWh 18,54 ct/kWh 18,36 ct/kWh
18,50 ct/kWh 18,32 ct/kWh 18,13 ct/kWh 17,95 ct/kWh 17,77 ct/kWh 17,59 ct/kWh 17,42 ct/kWh
16,50 ct/kWh 16,34 ct/kWh 16,17 ct/kWh 16,01 ct/kWh 15,85 ct/kWh 15,69 ct/kWh 15,53 ct/kWh
13,50 ct/kWh 13,37 ct/kWh 13,23 ct/kWh 13,10 ct/kWh 12,97 ct/kWh 12,85 ct/kWh 12,71 ct/kWh

Vergütung von Dachanlagen

An der Berechnung der Vergütung von Dachanlagen hat sich durch die neu definierten Vergütungsklassen nichts geändert. Die vergütungsfähige Strommenge wird weiterhin anteilig berechnet (sog. „Mischkalkulation“). Im Gegensatz zur ursprünglichen Dachflächenregelung enthält der § 32 EEG keine Eigenverbrauchsregelung (sog. „Eigenverbrauchsbonus“) mehr.

Im § 32 Abs. 3 EEG wird zukünftig der „Solar-Stadl“ geregelt. Dachanlagen auf neu gebauten Nichtwohngebäuden (z.B. Scheunen) im Außenbereich (§ 35 BauGB) erhalten zukünftig nur noch die niedrige Freiflächenvergütung.

Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Solarstromvergütung:

 

Förderung von Solarkollektoranlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche:

  • zur Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung
  • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

Hinweis: Leider sind Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.

 

Verbesserte Förderkonditionen

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Die folgenden Konditionenverbesserungen sind nur bis zum Jahresende 2011 befristet.
Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².
Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der Bonus 500 Euro.