Vergütung für Solarstrom
Die Zahlen gemäß Neufassung EEG für Solarstrom ab dem 01. Januar 2012.
Vergütung für Einspeisung
Für Solarstromanlagen, die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb gehen, ergeben sich damit für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage folgende Vergütungssätze für Netzeinspeisung:
| Solarstromanlagen bis einschließlich 30 kWp | 24,43 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer 30 kWp - 100 kWp | 23,23 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer 100 kWp - 1000 kWp | 21,98 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer als 1000 kWp | 18,33 ct/kWh |
| Freiflächenanlagen | 17,94 ct/kWh |
| Konversionsflächen (ehemalige Deponien oder Truppenübungsplätze) |
18,76 ct/kWh |
Die Vergütung erfolgt auch weiterhin anteilig. Das bedeutet, dass eine Solaranlage mit 50 kWp Leistung für die ersten 30 kWp mit 24,43 ct/kWh und für die verbleibenden 20 kWp mit 23,23 ct/kWh vergütet wird.
Vergütung für Eigenverbrauch
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach der Anlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:
| bis 30 kWp | bis 100 kWp | ab 100 kWp | ab 500 kWp | |||
| bis 30% | ab 30% | bis 30% | ab 30% | bis 30% | ab 30% | |
| 8,05 ct/kWh | 12,43 ct/kWh | 6,85 ct/kWh | 11,23 ct/kWh | 5,60 ct/kWh | 9,98 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv. Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet. (z.B.: 8,05 ct/kWh + 4,38 ct/kwh = 12,43 ct/kWh)
Bonus für Eigenverbrauch
Der Bonus für den Eigenverbrauch berechnet sich zunächst aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisung ins Netz. Zusammen mit der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung für den regular bezogenen Strom ergibt sich jedoch ein Plus. Bei einem Bezugspreis von beispielsweise 22,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30 kWp folgende Rechnung für jede kWh:
| bis 30% Eigenverbrauch | ab 30% Eigenverbrauch |
| - Vergütung für Einspeisung + Vergütung für Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom = Bonus für Eigenverbrauch |
|
| - 24,43 + 8,05 + 22,00 = 5,62 ct/kWh | - 24,43 + 12,43 + 22,00 = 10,00 ct/kWh |
| nicht selbst verbrauchter Strom wir regulär vergütet | |
Einspeisemanagement
PV-Anlagen werden ins Einspeisemanagement einbezogen, können also künftig - wie alle anderen EEG-Anlagen – bei Netzüberlastung gegen Entschädigung abgeregelt werden.
Bei Anlagen mit einer Leistung bis 100 kW wird ein vereinfachtes Einspeisemanagement eingeführt.
Hier ist eine technische Einrichtung zur Abregelung vorzusehen, es besteht aber keine Pflicht, Daten zu übertragen.
Für Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, muss eine technische Einrichtung zur Abregelung innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden.
Bei kleinen PV-Anlagen kann alternativ die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt auf 70 % begrenzt werden, um die sehr seltenen Leistungsspitzen zu "kappen". Dies reduziert die eingespeiste Strommenge in der Regel um rund 2% - 4%
Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Solarstromvergütung:
- Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
- Ihr interaktiver Solarberater
- Zinsgünstige Darlehen durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Förderung von Solarkollektoranlagen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche:
- zur Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- zur Bereitstellung von Prozesswärme
- zur solaren Kälteerzeugung
- Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
Hinweis: Leider sind Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.
Verbesserte Förderkonditionen
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Die folgenden Konditionenverbesserungen sind nur bis zum Jahresende 2011 befristet.
Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².
Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der Bonus 500 Euro.

